Der Klimawandel ist auch in unseren Breiten immer deutlicher spürbar. Die Sommer werden heißer und trockener, aber auch die Winter werden immer milder und Schnee fällt in vielen Regionen seltener bis gar nicht mehr. In mehreren Artikeln sind wir bereits auf die Vorteile von einem saisonalen Räderwechsel eingegangen und haben auch beleuchtet, ob Ganzjahresreifen eine Alternative zu diesem jährlichen Wechsel sein können.

Array von gekreuzten Sommerreifen

Aber warum nicht einfach Sommerreifen im Winter fahren? Was sind die konkreten Nachteile gegenüber Winterreifen? Was für rechtliche Konsequenzen hat man evtl. zu tragen? Lassen Sie uns all diesen Fragen im folgenden Artikel näher auf den Grund gehen.

Unterschiede zwischen Sommer- und Winterreifen

Bevor wir uns dem rechtlichen Thema und gar einer daraus resultierenden möglichen Strafe widmen, gehen wir an dieser Stelle kurz auf die Unterschiede zwischen Sommerreifen und Winterreifen ein.

Jedem Autofahrer hierzulande ist bewusst, dass die Reifen im Sommer andere Eigenschaften aufweisen sollten als im Winter. Während der Sommer in Deutschland eher von Trockenheit und weniger Regen geprägt ist, stellen Nässe, Kälte, Schneematsch, Schnee und Eis im Winter ganz andere Herausforderungen für einen Reifen dar.

Als einzige Verbindung zwischen Fahrzeug und Asphalt trägt ein guter Reifen, neben einem situationangepasstem Fahrverhalten, maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei. Das jeweilige Reifenprofil bestimmt, wie gut der Reifen auf der Straße haftet und sowohl Beschleunigungen als auch Bremsvorgänge durchgeführt werden können.

Im Sommer, hier herrschen meist bessere Straßenverhältnisse, genügt somit ein Reifen mit recht wenig Profil. Dieses dient in erster Linie dazu, Wasser bei Pfützenbildung vom Reifen wegzuleiten, sodass dieser nicht aufschwimmt und es zum Kontrollverlust aufgrund Aquaplanings kommt.

Im Winter wiederum ist deutlich mehr Profil gefragt, damit sich die Räder förmlich im Schnee festkrallen können. Hierzu sind in der Bereifung verschiedene, vorwiegend stark gezackte Einschnitte und Lamellen in den einzelnen Profilblöcken eingearbeitet. Auch ist aus diesem Grund das Profil tiefer ausgeführt als bei einem Sommerreifen.

verschneite Bergstraße

Die rechtliche Seite - Welche Regelungen bestehen im Kontext der Winterreifenpflicht?

Eine zeitlich festgelegte Winterreifenpflicht besteht in Deutschland nicht. Die Straßenverkehrsordnung spricht in Paragraf 2 nur von einer Pflicht, Winterreifen zu benutzen, wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vorherrschen. Rechtlich spricht man somit von einer situativen Winterreifenpflicht.

Wer als Autofahrer seinen Pkw mit Sommerreifen im Winter an Tagen, an denen die oben genannten Witterungsbedingungen herrschen, einfach stehen lässt, hat also schon mal gar nichts zu befürchten.

Sollte man sein Fahrzeug allerdings doch im Winter mit Sommerreifen fahren, drohen neben empfindlichen Strafen auch Probleme mit der jeweiligen Versicherung, sollte es zu einem Verkehrsunfall kommen.

Bußgelder und weitere rechtliche Konsequenzen für das Fahren im Winter mit Sommerreifen

Sollte man mit seinem Auto im Winter mit Sommerreifen fahren und dabei bei widrigen Bedingungen von der Polizei erwischt werden, stellt dies einen Verstoß gegen die Winterreifenpflicht dar und es drohen teils empfindliche Strafen. Dabei ist die Art des Reifens nicht nur für die Polizei, sondern auch für jeden Laien recht schnell feststellbar: Ist auf der Flanke das sogenannte "Alpine Symbol" zu sehen, ein Piktogramm eines Berges in Verbindung mit einer Schneeflocke, so handelt es sich eindeutig um einen Winterreifen. Bei älteren Reifen ist vielleicht noch die Bezeichnung "M+S" zu finden. Im Unterschied dazu, findet sich auf einem Sommerreifen keinerlei solche Kennzeichnung, womit die Frage der Art des Reifens zügig und auf einen Blick geklärt ist.

Ohne weitere qualifizierende Merkmale wie einem Unfall oder einer Behinderung sind bei einem Verstoß schon 60,- € und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg fällig.

Wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, ist als Strafe ein Bußgeld in Höhe von 80,- € vorgesehen.

Kommt es gar zu einem Unfall bei Schnee und Eis im Straßenverkehr, sind für den Fahrer 120,- € fällig.

Bei alledem darf nicht vergessen werden, dass auch dem Fahrzeughalter eine Strafe aufgrund dieses Vergehen droht. Dieser wird in jedem der oben aufgeführten Fälle mit 75,- € und einem Punkt in Flensburg belangt.

Winterreifenprofil

Versicherungen können Leistung verweigern

Richtig teuer kann es im Fall eines Unfalls werden. Hierbei spielt es auch nur eine nebensächliche Rolle, ob man selbst der Verursacher des Unfalls ist oder nicht. Kommt zutage, dass man bei winterlichen Wetterverhältnissen mit Sommerreifen im Winter unterwegs war und an einem Unfall beteiligt ist, so kann sowohl die eigene als auch die gegnerische Versicherung zumindest eine Teilschuld feststellen. Am Ende bleibt man bei der Schadensregulierung auf einer erheblichen Summe sitzen, die aus dem eigenen Portemonnaie zu zahlen ist.

Spätestens jetzt hätte sich der Reifenwechsel auf Winterreifen in mehrfacher Hinsicht auch finanziell gelohnt.

Unser Fazit

Jeder Autofahrer sollte an erster Stelle immer die Sicherheit im Kopf haben, wenn es um die Ausrüstung des eigenen Autos geht. Die Wahl der Reifen spielt dabei eine entscheidende Rolle und sollte immer den saisonalen Straßenverhältnissen entsprechen. Nicht ohne Grund empfehlen die großen Verkehrsclubs allen Autofahrern bei der Wahl des richtigen Reifens als Faustformel nach der "O bis O Regel" zu verfahren: von Oktober bis Ostern Winterreifen, im restlichen Jahr Sommerreifen. In ganz bestimmten, aber eher seltenen, Fällen können auch Allwetterreifen anstelle von Sommerreifen bzw. Winterreifen als Bereifung in Erwägung gezogen werden. Wie in unseren anderen Artikeln allerdings bereits erwähnt, gilt es hierbei genau abzuwägen, welcher Reifen welche Fahreigenschaften aufweist.